Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2648
BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01 (https://dejure.org/2001,2648)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2001 - 8 C 23.01 (https://dejure.org/2001,2648)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2001 - 8 C 23.01 (https://dejure.org/2001,2648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes - Aufhebung - Rückgängigmachung der Enteignung im Vermögensrecht - Unlautere Machenschaft bei faktischer Enteignung - Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz der DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Enteignung vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes; Steuerschulden; Republikflucht; Aufbaumaßnahme

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 3; ; VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 271
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416 ).

    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).

    Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR in der Regel bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft darstellen: Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).

    Die zweite Fallgruppe betrifft Enteignungen, bei denen der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Diese Bestimmung erfasst grundsätzlich nur solche Enteignungen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewusster Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9).

    Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsordnung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG darstellen (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - a.a.O. und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 25.96

    Enteignung - Entschädigung - Unlautere Machenschaften - Staatlicher Verwalter -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Die einfache Rechtswidrigkeit eines Eigentumsentzugs unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit reicht demgemäß für die Annahme einer unlauteren Machenschaft nicht aus (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 113 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - ZOV 2001, 416 ).

    Die zweite Fallgruppe betrifft Enteignungen, bei denen der geltend gemachte Enteignungszweck nur vorgeschoben war, also die bereits von vornherein beabsichtigte zweckwidrige Verwendung verschleiert werden sollte (vgl. Urteile vom 26. Juni 1997 - BVerwG 7 C 25.96 - a.a.O. und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98

    Baulandgesetz, Enteignung nach dem - , Entschädigung, diskriminierende

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Diese Bestimmung erfasst grundsätzlich nur solche Enteignungen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewusster Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9).

    Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsordnung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG darstellen (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - a.a.O. und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde.
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Die Anwendung dieser Grundsätze auf Enteignungen ergibt, dass Enteignungen auf der Grundlage des Aufbaugesetzes oder des Baulandgesetzes der DDR in der Regel bei zwei Fallgruppen eine unlautere Machenschaft darstellen: Dies ist zum einen dann der Fall, wenn der wahrheitsgemäß angegebene Zweck der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte, der Enteignungsbeschluss also nur den äußeren Schein einer gesetzmäßigen Vermögensentziehung begründen sollte (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28 S. 57 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Eine Enteignung liegt demnach vor, wenn der Eigentümer in einer nach den Verhältnissen in der DDR unangreifbaren Weise aus seinem Eigentum verdrängt worden ist (stRspr; vgl. Beschluss vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134 S. 406 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfordert grundsätzlich eine an den Einzelumständen orientierte Beurteilung (vgl. Urteile vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 und vom 25. Juli 2001 - BVerwG 8 C 3.01 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 23.99

    Einbehaltung einer Briefmarkensammlung und einer Münzsammlung durch die

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Eine Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes ist deshalb immer dann anzunehmen, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde, wobei keine bestimmte Form der Enteignung vorausgesetzt ist (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2000 - BVerwG 8 C 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 19 S. 49 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

    Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 49 und vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 29.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 10 S. 33 ) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG Vorgänge, bei denen im Einzelfall in manipulativer, sittlich vorwerfbarer Weise unter Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR auf bestimmte Vermögenswerte zugegriffen wurde.
  • BVerwG, 23.01.1996 - 7 B 4.96

    Offene Vermögensfragen: Anfechtung eines auf die Vorschriften des

  • BVerwG, 08.03.1999 - 8 B 210.98

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vorliegen einer Enteigung bei rein

  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 9.06

    Schädigung, Zeitpunkt; Beteiligung; Siedlungsunternehmen; Parzellierung;

    Er wurde faktisch seiner Gesellschafterstellung beraubt, weil seine Einwirkungs- und Verfügungsmöglichkeiten so sehr beschnitten waren, dass dies in der Sache einer "kalten Enteignung" in tatsächlicher Hinsicht gleichkam (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15; Beschluss vom 17. Januar 1997 - BVerwG 7 B 298.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 100).

    Der volle Rechtsentzug ist auch sonst nicht ausschlaggebend (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 26.05

    Siedlungsunternehmen; Parzellierung; Unternehmen; gutgläubiger Erwerb;

    Der volle Rechtsentzug ist auch sonst nicht ausschlaggebend (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Entscheidend ist, ob die faktisch bereits beendete Enteignung in der Rechtswirklichkeit auf entsprechende Weise rückgängig gemacht worden ist; der ehemalige Eigentümer muss die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Vermögenswert zurückerlangt haben, so dass er sich in der Rechtswirklichkeit wieder als Rechtsinhaber ansehen konnte (BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - BVerwG 8 C 7.08 - juris Rn. 24; Urt. v. 10. August 2005 - BVerwG 8 C 18.04 - juris Rn. 31; Urt. v. 25. Mai 2005 - BVerwG 8 C 6.04 - juris Rn. 18 ff.; allgemein zur Rückgängigmachung einer Enteignung: BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06

    Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme

    Zum anderen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage: Das Bundesverwaltungsgericht wies bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (a.a.O.) auf die Nichtentscheidungserheblichkeit der vom Bundesgerichtshof geäußerten Rechtsauffassung hin (ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 BVerwG 8 B 37.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 = ZOV 2001, 360) und wiederholte seinerseits, dass die Frage, ob im Zeitraum vom 18. Oktober 1989 bis 26. Januar 1990 formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden kann.

    Eine diskriminierungsfreie Entschädigung, die allein wegen ihrer Berechnung nach dem Ertragswert in geringerem Umfang anfällt, stellt für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG dar (stRspr, Urteil vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 11.93 BVerwGE 95, 289 = Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 20; Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 23.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).

  • BVerwG, 25.05.2005 - 8 C 6.04

    Restitutionsausschluss; Enteignung; besatzungshoheitlich; Vollzugsauftrag;

    Dies setzt voraus, dass der von der Enteignung Betroffene oder sein Rechtsnachfolger von den DDR-Organen (wieder) als Eigentümer angesehen wurde (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 10.08.2005 - 8 C 18.04

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Restitutionsausschluss;

    Dies setzt voraus, dass der von der Enteignung Betroffene oder sein Rechtsnachfolger von den zuständigen Stellen (wieder) als Eigentümer angesehen wurde (Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 41).
  • BVerwG, 12.06.2004 - 8 B 8.04

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zuständigkeit; Bundesamt zur Regelung

    Vielmehr ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung beider mit Vermögensrecht befassten Senate des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urteile vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 46.98 - a.a.O. S. 17 und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 38 ) erkennbar davon ausgegangen, dass über den Eintritt eines Vermögensverlustes nach faktischen Kriterien zu entscheiden ist und dass es dabei auf die zivilrechtliche Wirksamkeit der Enteignung oder die fehlerhafte oder exzessive Anwendung besatzungsrechtlicher Befehle nicht ankommt.
  • BVerwG, 18.01.2010 - 8 B 57.09

    Voraussetzungen einer vermögensrechtlichen Enteignung

    Damit fehlt die Voraussetzung einer nochmaligen Enteignung, die nur in Betracht käme, wenn der Vermögenswert zwischenzeitlich zumindest faktisch dem Berechtigten zurückgegeben und dieser wieder als Eigentümer angesehen worden wäre (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 23.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15 S. 41).
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Eine Enteignung ist vielmehr immer dann gegeben, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt worden ist; der Enteignungsbegriff des Vermögensgesetzes ist demnach in einem faktischen Sinne zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 6. Dezember 1996 - 7 C 9.96 -, juris [Rn. 10], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 96; BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2001 - 8 C 23.01 -, juris [Rn. 14], Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 15).
  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03

    Offene Vermögensfragen: Restitutionsausschluss wegen Enteignungen von

    Dies ist ebenfalls nach faktischen Kriterien zu beurteilen und setzt voraus, dass der von der Enteignung Betroffene von den DDR-Organen (wieder) als Eigentümer angesehen wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 23.01 -, zitiert nach juris, dort Rn. 15).
  • OLG Naumburg, 02.03.2004 - 11 U 38/03

    Rückübertragung verstaatlichter Immobilien

  • BVerwG, 14.06.2001 - 8 B 22.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • VG Greifswald, 17.10.2007 - 2 A 1330/07

    Restitutionsausschluss gemäß § 1 Abs. 8 Buchst. a; Enteignung von Unternehmen mit

  • BVerwG, 20.08.2003 - 8 B 112.03

    Anforderungen an eine Enteignung i.S.d. Gesetzes zur Regelung offener

  • VG Potsdam, 17.01.2007 - 6 K 2096/00

    Möglichkeit der Restitution eines Erbanteils an einem Grundstück bei späterer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht